Energieausweis

Für Gebäude mit starkem Publikumsverkehr benötigen Kommunen ebenso einen Energieausweis, wie bei der Vermietung oder dem Verkauf. Er bildet den energetischen Zustand eines Gebäudes ab.

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Kein öffentliches Gebäude ohne Energieausweis

Ob Schule, Rathaus oder Wohngebäude: Ein Energieausweis ist für die meisten Gebäude verpflichtend vorgeschrieben. Wenn Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden, muss Interessenten der Energieausweis vorgelegt werden, um den Energiestandard des Gebäudes aufzuzeigen. Bei städtischen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr ist der Energieausweis besonders wichtig und muss öffentlich ausgehängt werden.

Er ist aber nicht nur lästige Pflicht, sondern birgt auch Vorteile. Mit einem Energieausweis erhalten Kommunen ausführliche Informationen über den energetischen Zustand ihrer Gebäude. Dadurch lassen sich nicht nur künftige Betriebskosten besser einschätzen, auch Verbesserungspotenziale und mögliche Schwachstellen werden sichtbar gemacht und können zur Initiierung von Klimaschutzmaßnahmen beitragen.

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Die Energieexpert:innen der LEA sind berechtigt, bestehende Gebäude zu bewerten, passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen und einen Energieausweis zu erstellen. Unsere Mitarbeitenden beraten Sie fachkundig, welcher Ausweistyp sinnvoll und notwendig ist.

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Team - Team - Maren Mittelbach
Maren Mittelbach
Energiemanagement und Gebäude-Energieberatung
M.Sc. Umweltschutztechnik
maren.mittelbach@lea-lb.de+49 [0] 7141 / 68893 - 045