ESF-Fachkursförderung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Programm zur Fachkursförderung die überbetriebliche berufliche Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).

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ESF-Fachkursförderung im Überblick

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bezuschusst aus Mitteln der Europäischen Union die Teilnahmegebühren von ESF-Fachkursen. Dabei handelt es sich um überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung, die dem Erwerb, Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen dient. Zu den förderfähigen Fachkursen zählen auch einige Weitebildungsangebote der LEA. Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen, die unsere überbetrieblichen Weiterbildungslehrgänge in Anspruch nehmen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Nachfolgend finden Sie alle Informationen rund um das ESF-Förderprogramm für unsere Fachkurse.

ESF-Fachkursförderung im Überblick

 

Wie hoch ist die Förderung?

Sie erhalten als Teilnehmende einen Zuschuss auf die Kursgebühr in Höhe von:

  • 30% Teilnehmende, die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • 70 % Teilnehmende, die das 55. Lebensjahr vollendet haben
  • 70 % Teilnehmende, die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich
    anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss haben

 

Wer kann von der Förderung profitieren?

Es werden folgende Teilnehmende gefördert:

  • Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss
  • Unternehmer:innen, Freiberufler:innen sowie Existenzgründer:innen in
    Baden-Württemberg
  • Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind
  • Wiedereinsteiger:innen, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind
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Für wen gilt die ESF-Fachkursförderung nicht?

Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen sowie Städten und Gemeinden. (Hinweis: Beschäftigte von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig.) Nicht förderfähig sind außerdem Beschäftigte von Transfergesellschaften.

 

ESF Plus Antragsstellung

Damit wir die Förderung gewähren können, senden wir Ihnen im Vorfeld per E-Mail eine Zielgruppenabfrage und eine Fragebogen zu. Diese beiden Dokumente benötigen wir vor Veranstaltungsbeginn vollständig digital ausgefüllt und elektronisch oder handschriftlich unterschriebenen von Ihnen.

Wichtig

In der Zielgruppenabfrage muss als Text erscheinen, dass Sie förderfähig sind. Falls Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, aber dies nicht der Fall ist, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

 

Weitere Hinweise

  • Die Mehrwertsteuer wird nicht bezuschusst
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss
  • Die Kursgebühren, die vom ESF Zuschuss nicht gedeckt werden, werden von Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen bezahlt. In der Rechnung wird der ESF Zuschuss von uns direkt abgezogen.

Kontakt und Ansprechperson bei der LEA

Sie möchten eine Weiterbildung der LEA besuchen und Ihre Teilnahme fördern lassen? Bei Interesse oder Fragen rund um die ESF-Fachkursförderung und die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe können Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns aufnehmen.

Telefonische Sprechzeiten:
Mo:
Schließtag
Di:
09:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi:
09:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Do:
09:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr:
09:00 – 12:30 Uhr
Team - Team - Lisa Glinski
Lisa Glinski
Veranstaltungen & Moderation
B.Sc. Psychologie
lisa.glinski@lea-lb.de+49 7141 68893-020

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